Salomonisches Urteil in Köln
In einer ca. dreistündigen Verhandlung vor dem Landgericht Köln sollte die Frage entschieden werden, ob die Einstweilige Verfügung der Trianel GmbH gegen unsere Bürgerinitiative Rettet den Rursee zu Recht erlassen wurde oder nicht.
Die Bürgerinitiative hatte am 7.3.2013 den Regionalrat in Köln darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Firma Trianel, laut ihrem Projektbericht „Trianel Wasserspeicherkraftwerke Deutschland (TWD)“ vom 20.12.2012, vor hatte, das Projekt Pumpspeicherwerk Rur nach der genehmigten Regionalplanänderung nicht mehr selbst weiterzuverfolgen. Gleichzeitig wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ein Dritter die Projektentwicklung an dem Standort Rureifel fortsetzen könne.
Daraus folgert, dass z.B. die bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen, verbindlichen Absprachen über Kompensationsmaßnahmen zwischen Trianel und den Sportverbänden am See oder anderen Seenutzern mit einem Wechsel des Investors hinfällig geworden wären.
Der Regionalrat Köln hat daraufhin in seiner Sitzung am 15. März mehrheitlich mit den Stimmen von FDP, CDU, proNRW, Linke und Freie Wähler die Entscheidung zur Regionalplanänderung am Rursee auf die Sitzung im Juli vertagt. Mit der Regionalplanänderung wäre es zu einer Umwidmung der für das Oberbecken des Pumpspeicherwerks benötigten Flächen am Buhlert gekommen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Stefan Götz begründet:
Wir haben als Regionalrat immer auch über den Tellerrand eines Verfahrens hinausgeschaut und geprüft, was wir mit unserer Entscheidung vor Ort auslösen. In diesem Verfahren sind bisher zu viele Fragen offen geblieben, die eine verantwortbare Entscheidung nicht möglich machen.
Am 27.3. kam es vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts zu einem Vergleich zwischen der Bürgerinitiative Rettet den Rursee und dem Energiekonzern Trianel.
Die BI verpflichtet sich, den Projektbericht TWD nicht an Dritte weiterzugeben, ist aber berechtigt, den Inhalt des Projektberichts weiterhin in der öffentlichen Diskussion zu nutzen..
D.h.: Es besteht auch in Zukunft die Möglichkeit, auf die Inhalte einzugehen bzw. mit dem Papier zu arbeiten.
Damit haben wir unser Ziel erreicht: Wir haben bei den politischen Entscheidungsträgern im Regionalrat für bessere Informationen gesorgt und gleichzeitig aufgezeigt, dass es mit der viel beschworenen Transparenz bei Trianel doch nicht so weit her ist…
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1 Kommentar
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Vielen Dank an die BI,
die rechtzeitig Alarm geschlagen hat, sonst hätte der Regionalrat alles ohne genauere Prüfung abgesegnet und Trianel (oder welche Firma auch immer) hätte freie Bahn in der Eifel. Nun ist die Entscheidung vertagt.
Wer weiß wie viele Überraschungen bis Juli noch ans Tageslicht kommen?
Das letzte was Firmen wie Trianel und grüne Politiker wie O.Krischer heutzutage wollen sind mündige Bürger!
Und mündige Bürger, die sich wehren, will man schon gar nicht!
Warum erwirkt man sonst eine einstweilige Verfügung?
Das nun besagtes, brisantes Schriftstück nicht veröffentlicht
werden darf, ist meiner Meinung nach auch gar nicht mehr nötig.
Die Glaubwürdigkeit von Trianel ist eh dahin.
Hier haben sie doch ein Stück weit ihr wahres Gesicht gezeigt.
Aber wie sagte schon Mahatma Gandhi:
„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
In diesem Sinne, lasst uns weiter für den Erhalt unsere Eifel aufstehen und kämpfen.